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Stand: Januar 2022

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AGB des Anbieters abweichende Bedingungen des Nutzers erkennt der Anbieter nicht an, sofern der Anbieter deren Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
(2) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen. Die Software und das Hosting können nur von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gebucht werden.
(3) Mit der Anmeldung bei dem Anbieter werden dem Nutzer die AGB zur Kenntnis gegeben und wird der Nutzer die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigen. Sie gelten damit für die Nutzung der Standard-Software der Kutego GmbH umfassend.

§ 2 Softwareüberlassung und Web-Hosting

(1) Diese Vertragsbedingungen regeln die zeitweise Nutzung der Standard- Software der Kutego GmbH in ihrer bei Vertragsschluss aktuellen Version durch den Nutzer sowie die Stellung von Speicherplatz im Internet (Webspace) für die Website des Nutzers und deren Anbindung an das Internet (Hosting) zur Darstellung und dem Ablauf seines Kurspaketes aus der Standard-Software der Kutego GmbH.
(2) Soweit vereinbart, stellt der Anbieter dem Nutzer Email-Adressen zur Verfügung und meldet für den Nutzer die von dem Nutzer ausgesuchte(n) Domain(s) bei den zuständigen Registrierungsstellen an und hält die Website des Auftraggebers unter dieser Domain für die Dauer des Vertrages zum Abruf im Internet bereit.
(3) Die Stellung des Internetspeichers erfolgt auf einem Shared Server eines dritten Serveranbieters mit dem im Angebot genannten Speicherplatz.
(4) Der Nutzer hat, soweit nicht ein anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf eine eigene IP- Adresse oder einen eigenen Server für seine Website. Das Hosting wird auf von mehreren Nutzern genutzten zentralen Servern mit einer IP-Adresse und einer für alle Nutzer für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite erbracht. Dadurch kann die tatsächlich dem Nutzer zur Verfügung stehende Bandbreite schwanken.
(5) Das Hosting beinhaltet die zeitweise Überlassung des „Content Management System in der Software der Kutego GmbH“, mit welchem der Auftraggeber selbständig die Inhalte seiner Website einstellen und verändern sowie Kurse anbieten und verkaufen kann.
(6) Das Hosting beinhaltet ein Impressum und eine Datenschutzerklärung. Der Anbieter erstellt die Dokumente erstmalig, die Datenschutzerklärung passt sich automatisch rechtlichen Änderungen an.
(7) Der Nutzer erhält weiter das einfache, nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränkte Recht, die mit der Nutzung des Shared- Servers verbundenen Softwarefunktionen nach Maßgabe dieser AGB und den Lizenzbestimmungen der dritten Softwareanbieter zu nutzen. Weiter gehende Rechte erhält der Nutzer nicht.

§ 3 Vertragsschluss, Vertragsdauer, Vertragsänderung, Kündigung

(1) Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Nutzers durch Betätigung der „kostenpflichtig aktivieren“ oder ähnlich gekennzeichneten Schaltfläche nach Ausfüllen des entsprechenden Buchungsformulars zustande. Dabei kann der Nutzer über jeweils gut ersichtliche links
- diese AGB und
- die Datenschutzerklärung
zur Kenntnis nehmen und erhält ggf. nachfolgend die Annahme seines so gemachten Vertragsangebotes durch den Anbieter per E-Mail, wobei die AGB in Textform beigefügt sind.
(2) Im Rahmen des Vertragsschlusses wird der Nutzer zudem online einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter abschließen.
(3) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
(4) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Berichtigung von Eingabefehlern bei der Bestellung, die Erteilung der gesetzlichen Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312 i Abs. 1 Nr. 2 BGB und eine sofortige Bestätigung des Zugangs seiner Bestellung. Soweit derartige Mittel oder Angaben zur Verfügung gestellt werden, erfolgt dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
(5) Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird jeder Nutzer per E-Mail auf diese Änderungen hingewiesen. Erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung kein Widerspruch durch den Nutzer, gilt seine Zustimmung als erteilt. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen.

§ 4 Zahlung

(1) Nach einer eventuellen kostenlosen Testphase errechnet sich die monatliche Vergütung je nach aktivem Modul vom Nettoumsatz, nach aktiven Teilnehmern, verkauften Tickets oder Nutzung der eigenen Webseite im vorangegangenen Monat.
(2) Die monatliche Vergütung beträgt jedoch mindestens den Grundbetrag je nach aktivem Modul. Nähere Details sind auf unserer Webseite unter https://www.kutego.de/preise/ zu entnehmen.
(3) Alle Preise sind Euro und verstehen sich netto zzgl. MwSt., soweit diese anfällt.
(4) Die Bezahlung der laufenden Kosten erfolgt ausschließlich per Bankeinzug (SEPA-Lastschrift) und wird jeweils zwischen dem 1. und 10. eines Monats im Nachgang erhoben.
(5) Sofern der Nutzer mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach § 288 BGB verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten.
(6) Gerät der Nutzer mit seinen Zahlungen in Verzug, kann der Anbieter ein Leistungsverweigerungsrecht dadurch geltend machen, dass der Anbieter den Zugang des Nutzers zu der Software vorübergehend sperrt. In diesem Fall ist der Nutzer trotz gesperrtem Zugang weiterhin zur Leistung des Entgeltes verpflichtet. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Anbieter wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Nutzer befugt.
(7) Die Vergütung ist - auch im Interesse des Kunden - überwiegend erfolgsorientiert. Der Nutzer ist daher verpflichtet, alle Kunden seiner Kurse innerhalb der Kurssoftware auch über die Software des Anbieters durch Generierung entsprechender Rechnungen abzurechnen, damit die bezahlten Einträge im Sinne des Abs. 1 für den Nutzer zutreffend berechnet werden kann. Eine anderweitige Abrechnung ist nur bei inaktivem Finanz-Modul zulässig.

§ 5 Verfügbarkeit der Software, Höhere Gewalt

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, dem Nutzer die Software dauerhaft am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Leistung des Anbieters umfasst die Software in ihrer aktuellen Version, die für ihre Nutzung erforderliche Rechenleistung und den erforderlichen Speicherplatz auf einem über das Internet anwählbaren Server nebst Einwahllogistik für den Nutzer. Der Anbieter schuldet nicht die Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Nutzers bis zu dem soeben definierten Übergabepunkt.
(2) Der Anbieter strebt eine größtmögliche Verfügbarkeit der Website des Nutzers an.
(3) Der Anbieter behält sich vor, den Internet-Zugang zu beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netz- oder Serverintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes oder des Servers, der Software oder der gespeicherten Daten, der Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung der Seite insbesondere für Wartung, Pflege und Verbesserung sowie aus sonstigen für den Betriebsablauf des Anbieters oder der Software erforderlichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder ganz zu sperren. Der Anbieter wird dabei möglichst auf die durchschnittlichen Belange der Nutzer Rücksicht nehmen (z.B. bei der Bestimmung von Wartungszeiten). Bei dringenden Störungen ist der Anbieter zur Fehlerbeseitigung auch zu normalen Geschäftszeiten berechtigt.
(5) Der Anbieter haftet nicht für höhere Gewalt oder bei dem Anbieter oder den Subunternehmern des Anbieters eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistungen zu erbringen. Der Anbieter haftet weiter nicht für Datenverluste oder Nichtverfügbarkeiten, die durch geeignete, den Regeln der Technik und Eigenvorsorge entsprechende Vorkehrungen des Auftraggebers unschwer zu verhindern gewesen wären.
(6) Ist der Anbieter zur Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht imstande, so ruht die Verpflichtung des Anbieters zur Leistungserbringung, solange das Leistungshindernis andauert.
(7) Dauert das Leistungshindernis mehr als eine Woche, hat der Nutzer das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Vertragserfüllung infolge des Hindernisses für ihn kein Interesse mehr hat.

§ 6 Leistungserbringung, Support

(1) Der Nutzer kann bei dem Anbieter Hilfe zu der Bedienung der Software erhalten (Support). Dies erfolgt zunächst durch interaktive Touren und Hilfen – jeweils gekennzeichnet mit einen Fragezeichen – an unterschiedlichen Stellen innerhalb der Software. Weiter kann der Nutzer den Anbieter telefonisch, schriftlich oder sonst elektronisch kontaktieren, soweit der Nutzer über die o.g. Touren und Hilfen hinausgehende Fragen zur Benutzung und zur Funktion der Software hat.
(2) Der Nutzer hat nur Anspruch auf die von dem Anbieter tatsächlich aktuell angebotenen Supportleistungen.
(3) Der Anbieter kann die Supportleistung von einer ausreichenden Authentifizierung des Nutzers abhängig machen.
(4) Soweit der Anbieter elektronischen Support leistet, gestattet der Nutzer dem Anbieter jederzeit zum Zwecke des Supports den Zugang zu allen seinen Systemkomponenten. Der Anbieter stellt eine evtl. notwendige Remote-Access-Verbindung und den damit verbundenen Aufwand kostenlos zur Verfügung. Der Nutzer ist nicht berechtigt, gegenüber dem Anbieter eigene Kosten geltend zu machen, die in Zusammenhang mit der Remote-Access-Verbindung und dem Erbringen des Supports stehen, wie Verbindungs- oder Administratorenkosten, Zeitaufwand etc.
(5) Entdeckt der Kunde einen Fehler oder ein Fehlverhalten, so ist dies gut dokumentiert mit einer ausführlichen Beschreibung, dem Ort des Auftretens sowie einer Bildschirmaufnahme per E-Mail an support@kutego.de zu richten.

§ 7 Updates

(1) Der Anbieter entwickelt die Software und seine Dienste ständig weiter. Verbesserungen und Updates der Standard Software im Rahmen der bisherigen Funktionalitäten und in Anpassung an geänderte rechtliche und technische Rahmenbedingungen werden dem Nutzer im Rahmen der Miete freiwillig automatisch zur Verfügung gestellt.
(2) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf bestimmte Verbesserungen (soweit die Software nicht mangelhaft ist oder wird) oder eine bestimmte Zeitfolge von Maßnahmen.
(3) Der Nutzer hat insbesondere keinen Anspruch auf Weiterentwicklungen mit zusätzlichen Funktionen, deren Nutzung kann von dem Anbieter von einer Änderung des Vertrages abhängig gemacht werden, insbesondere einer Anpassung der Vergütung.
(4) Der Anbieter sichert die Daten des Nutzers auf dem vom Anbieter verantworteten Server und regelmäßig auf einem externen Backup-Server.
(5) Der Nutzer kann diese Daten, soweit technisch möglich, jederzeit zu Sicherungszwecken exzerpieren und ist verpflichtet, dies in regelmäßigen wöchentlichen Abständen zu tun. Soweit dies nicht möglich ist, stellt der Anbieter dem Kunden die Daten auf Nachfrage als Backup zur Verfügung.

§ 8 Verbotene Nutzungen

(1) Dem Nutzer ist untersagt, die Cloud-Software oder die Server übermäßig und in nicht spammender Weise zu nutzen. Er hat alle Vorkehrungen zu treffen, die eine unrechtmäßige, spammende oder sonst übermäßige Nutzung ausschließen.
(2) Dem Nutzer ist insbesondere untersagt, die Mailing-Leistungen des Anbieters zu verwenden, um unaufgefordert Werbe-E-Mails oder Werbe- Nachrichten an Dritte zu senden (Mail-Spamming oder News-Spamming) oder eine solche Versendung zu ermöglichen, um an Dritte bedrohende oder belästigende Nachrichten zu versenden oder den unbefugten Abruf von Informationen zu ermöglichen bzw. unbefugt in Datennetze einzudringen. Versendet der Nutzer Spam, kann der Anbieter die elektronischen Postfächer auf dem E-Mail-Server vorübergehend sperren. Bestätigt sich der Verdacht, kann der Anbieter den Zugang ganz sperren und den Vertrag fristlos kündigen.
(3) Dem Nutzer ist untersagt, die Software oder die Server, auf denen Sie abläuft, mit schädlichem Code (Computerviren, Würmer oder Trojaner etc.) zu nutzen oder zu verunreinigen oder fahrlässig eine solche Nutzung zu ermöglichen. Der Anbieter ist berechtigt, mit einer automatischen Erkennung den stattfindenden Mailverkehr zu filtern und Mails nicht zuzustellen, wenn sich dabei oder aus sonstigen Gründen ergibt, dass eine E-Mail schädlichen Code enthält. Das gleiche gilt, wenn Absenderinformationen falsch sind oder verschleiert werden oder es sich um Kommunikation handelt, die unaufgefordert erfolgt oder verschleiert kommerziell ist.
(4) Eine Weitergabe, Untervermietung, Unterlizensierung oder sonstige Weiterveräußerung der Software durch den Nutzer ist nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(5) Dem Nutzer ist außerhalb einer expliziten Zustimmung des Anbieters untersagt, Kursteilnehmer außerhalb der Software des Anbieters abzurechnen. Bearbeitet der Nutzer Teilnehmer mit der Software und rechnet diese an dem Anbieter vorbei ab, ist das eine erhebliche Verletzung des Vertrages. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung (Abrechnung einer Kurseinheit - Eintrag nach § 4 Abs. 1 - je Teilnehmer am Anbieter vorbei) ist der Nutzer verpflichtet, eine Vertragsstrafe von in Höhe 50 Euro an den Anbieter zu zahlen. Dem Anbieter bleibt unbenommen, einen eventuellen höheren Schaden geltend zu machen. Die Vertragsstrafe ist auf einen Schadensersatzanspruch des Anbieters anzurechnen.

§ 9 Pflichten des Nutzers, Mitwirkung

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, die für den Vertrag erforderlichen Datenvollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe betrifft insbesondere die Firma, den Vornamen und Nachnamen, die vollständige Adresse sowie die Kontaktmöglichkeiten und die Bankdaten. Macht der Nutzer unwahre Angaben, kann der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten jeweils aktuell zu halten und Veränderungen dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Nutzer erhält von dem Anbieter die Zugangsdaten zu der Software. Die Zugangsdaten haben den Zweck, die Nutzung der gehosteten Software durch unberechtigte Personen auszuschließen. Diese Zugangsdaten sind von dem Nutzer vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen und zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen zu ändern. Digital darf der Nutzer Benutzernamen und Kennwörter nur sicher verschlüsselt speichern.
(4) Bei mehrmaliger falscher Eingabe der Zugangsdaten kann zum Schutz des Nutzers der Zugang gesperrt werden. Hat der Nutzer diese Sperrung zu vertreten, haftet er für die durch die Freischaltung entstehenden Kosten und Aufwendungen des Anbieters im Rahmen der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen und angemessenen Kosten.
(5) Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Nutzer Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder sich sonst Zugang zu seinem Nutzerprofil verschafft haben. Benachrichtigt der Nutzer den Anbieter nicht unverzüglich, ist er verpflichtet, dem Anbieter den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

§ 10 Inhaltliche Verantwortung des Nutzers, Urheberrechte

(1) Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er für die Domain und alle seine Inhalte und Verfahrensweisen, die er auf dem Webserver abrufbar hält oder speichert (insbesondere Daten, Grafiken, Bilder, Musikstücke, Videos oder sonstige Informationen und Kursinhalte), nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich ist. Entsprechendes gilt für alle Nutzungen auf den Webservern,die der Nutzer veranlasst hat.
(2) Dem Nutzer wird ein Impressum und eine Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt, welches automatisch aktuell gehalten wird.
(3) Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er von einem Rechtsanwalt oder einem Anbieter von rechtlichen Lösungen für Websites auch alle anderen Rechtsfragen rund um die Website abklären muss. Das geht über die im Vertrag enthaltene Datenschutzerklärung und das Impressum hinaus.
(4) Insbesondere soweit der Nutzer Kursinhalte auch an Verbraucher veräußert, hat er die Anforderungen des Fernabsatzrechts einzuhalten. Das ist insbesondere eine Widerrufserklärung und die weiteren Informationspflichten im Fernabsatz. Die zugehörigen AGB kann der Nutzer sich von einem Rechtswalt anfertigen lassen.
(5) Sofern der Nutzer Inhalte aller Art, insbesondere Bild-, Text- oder Tondateien, zur Verfügung stellt oder auf den Servern nutzt, welche die allgemeinen Gesetze oder die Rechte Dritter verletzen, ist der Nutzer verpflichtet, den Anbieter auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei zu halten. Dies umfasst auch die Kosten der Rechtsverfolgung.
(6) Wird der Anbieter von Dritten wegen einer Verletzung der allgemeinen Gesetze oder von Rechten Dritter wegen Inhalten oder Verfahrensweisen des Nutzers in Anspruch genommen, kann der Anbieter den Zugang zu den Inhalten des Nutzers vorübergehend unverzüglich sperren, wenn der Dritte nachvollziehbar darlegt, dass eine Rechtsverletzung vorliegt.
(7) Der Anbieter wird die Inhalte des Nutzer wieder zugänglich machen, wenn der Nutzer die Gründe für die Inanspruchnahme beseitigt oder Sicherheit für eine eventuelle Inanspruchnahme des Anbieters in der Höhe stellt, die den maximal zu erwartenden Kosten und Schäden des Anbieters für den Fall einer Rechtsverfolgung gegenüber dem Anbieter von dritter Seite entspricht.
(8) Der Anbieter wird die Mitteilung zur Abwehr und Durchführung der Sperre per E-Mail an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse senden. Der Nutzer hat die Abrufbarkeit der von ihm benannten E-Mail-Adresse zu gewährleisten.
(9) Dies gilt entsprechend, wenn der Anbieter von staatlichen Stellen wegen eines Verhaltens in Anspruch genommen wird, dass den Anbieter zur Sperrung berechtigt. Abs. 1 dieser Norm gilt entsprechend.

§ 11 Gewährleistung

(1) Der Anbieter leistet nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen des Gewähr für die Software, soweit nachfolgend nicht ein anderes geregelt ist. Der Anbieter leistet die Gewähr nur im Rahmen der Eigenschaften der von ihm angebotenen und beschriebenen Software. Der Anbieter leistet keine Gewähr dafür, dass die Software den Interessen oder betrieblichen Besonderheiten des Nutzers entspricht, soweit nicht ein entsprechendes Beratungs- oder sonstiges Verschulden des Anbieters vorliegt.
(2) Ausgeschlossen ist eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a BGB des Anbieters für anfängliche Mängel. Für anfängliche Mängel haftet der Anbieter nur, wenn er diesen Mangel kannte oder hätte kennen müssen und den Nutzer nicht entsprechend informiert hat.
(3) Der Nutzer hat keinen Anspruch wegen Mängeln, wenn die Software nicht ordnungsgemäß funktioniert, weil der Nutzer sie unter nicht vereinbarten Einsatzbedingungen oder in einer nicht vereinbarten Systemumgebung oder sonst unter Verstoß gegen § 8 dieses Vertrages nutzt oder sie selbst oder durch Dritte nachteilig verändert hat.
(4) Der Nutzer ist verpflichtet, etwaige Mängel nachvollziehbar und detailliert zu melden. Dabei hat der Nutzer insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen des Mangels anzugeben.
(5) Meldet der Nutzer einen Mangel, obwohl er die Fehlfunktion selbst zu vertreten hat, ist der Anbieter berechtigt, dem Nutzer die Kosten für den geleisteten Support zu den zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Beratungspreisen des Anbieters (zu finden unter www.kutego.de/preise/) zu berechnen, hilfsweise anhand der üblichen und angemessenen Kosten für eine solche Supportleistung.
(6) Die Behebung von Mängeln erfolgt innerhalb der Geschäftszeiten des Anbieters durch kostenfreie Nachbesserung der Software. Hierfür steht dem Anbieter eine angemessene Frist zu.
(7) Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter in zumutbarem Maße bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz oder bei einer zugesicherten Eigenschaft der Höhe nach unbeschränkt oder bei einer zugesicherten Eigenschaft oder der Verletzung einer Garantie der Höhe nach unbeschränkt.
(2) Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nicht. Bei einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Nutzers schützen, die dem Nutzer also der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat sowie Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Angestellten und Mitarbeiter des Anbieters sowie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und Subunternehmer. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(4) Die auf der Webseite des Anbieters veröffentlichten Inhalte von Nutzern werden von dem Anbieter nicht auf ihre Rechtsmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und stellen auch nicht die Meinung des Anbieters dar.

§ 13 Urheberrechte des Anbieters, Lizenzen

(1) Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Software ein.
(2) Soweit nicht gesetzlich erlaubt, ist dem Nutzer insbesondere untersagt, - die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu vermischen oder sonst zu verändern; dies gilt auch für die zugehörige Dokumentation, - die Software zu dekompilieren, nach zu ahmen, einem Reverse-Engineering zu unterziehen, - die Software oder die Dokumentation zu vervielfältigen, soweit dies nicht für den vertragsgemäßen Mietgebrauch notwendig ist, - an der Software Marken, Urheber- oder anderen Schutzrechtsvermerke des Anbieters zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen.
(3) Die von der Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten des Nutzers werden auf den Servern des Anbieters gespeichert. Der Nutzer bleibt alleiniger Inhaber der Daten. Insoweit ist der Anbieter nur Auftragsverarbeiter.

§ 14 Datenschutz

(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdatenerhoben (zB Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung dieses Vertrages erforderlich sind.
(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung des Betroffenen (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtsverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.
(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (zB steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).
(5) Der Nutzer erlaubt dem Anbieter, die vom Nutzer eingespeisten Daten zu vervielfältigen, soweit dies für die Erbringung der geschuldeten Leistungen aus diesem Vertrag erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten auf einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum zu speichern. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

§ 15 Mediation

(1) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und Nutzer, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
(2) Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten - bindend für die Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder einem seiner Vertreter am Sitz des Anbieters zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Online- Mediation macht. Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache.
(3) Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend) ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil (a) die Parteien einvernehmlich die Mediation für beendet erklären, (b) nach der ersten Mediationsitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden, (c) der Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder (d) eine Einigung nicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.
(4) Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstattet zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.

§ 16 Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel

(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
(2) Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit einem Nutzer, der Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Anbieters. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Anbieter ist jedoch jederzeit berechtigt, den Nutzer auch an seinem Geschäftssitz oder jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.